Am 1. September 2023 ist es so weit: Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz tritt in Kraft. Das ist längst überfällig: Denn das aktuelle Bundesgesetz über den Datenschutz stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1992, gilt als veraltet und ist vor allem durchsetzungsschwach. Inwiefern du vom neuen Gesetz betroffen bist und wie du Strafen von bis zu 250 000 Franken vermeiden kannst, erfährst du hier.
Für dich wichtig: Das neue Datenschutzgesetz gilt nicht nur für Bundesorgane und Unternehmen, die private Daten verarbeiten. Betroffen sind auch Privatpersonen wie du und ich sowie Vereine.
Doch was wird überhaupt geschützt? Die kurze Antwort: Personendaten. Das bedeutet konkret: sämtliche Informationen, die sich auf eine bestimmte oder eine bestimmbare Person beziehen. Personendaten sind also beispielsweise dein Name, deine E-Mail-Adresse oder dein Geburtsdatum.
Was du nun tun musst
Falls du keine Personendaten verarbeitest, kannst du dich zurücklehnen und deine neu gewonnenen Rechte geniessen. Doch Obacht! Vielleicht ist dir gar nicht bewusst, dass du Personendaten verarbeitest. Denn im juristischen Sinne tust du das auch in folgenden Beispielen:
In all diesen Beispielen verarbeitest du bewusst oder unbewusst Personendaten. Das bedeutet für dich: Du musst dich nun an folgende Pflichten halten.
Eine Datenschutzerklärung erstellen
Wenn du Personendaten sammelst (z.B. über Kontaktformulare, Kommentarfunktionen oder Chats), musst du deine Besucher nun darüber informieren. Dabei gibt es vier wichtige Punkte, die du ihnen in deiner Datenschutzerklärung mitteilen musst:
Längst überfällig
Endlich tritt ein neues Datenschutzgesetz in Kraft, das internationalen Standards entspricht. Wie du im konkreten Einzelfall ideal auf die neue Gesetzeslage reagierst, erklären dir Anwälte oder Rechtsberater sicherlich gerne. Unabhängig davon hast du nun alle Informationen, um deine neuen Rechte zu geniessen, und weisst grundlegend über deine Pflichten Bescheid.