Nehmen Sie den Stress aus der Steuererklärung: Praktische Tipps für Ihre GmbH oder AG
Es ist wieder so weit: Die Steuererklärung steht vor der Tür und sorgt in vielen KMU für erhöhten Stress. Doch mit der richtigen Vorbereitung und Organisation haben Sie keinen Grund zur Sorge. Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihre Steuerunterlagen einfach und effektiv organisieren können.
Vorbereitung ist alles
Bevor Sie mit der Steuererklärung für Ihre GmbH oder AG beginnen, ist eine gründliche Vorbereitung entscheidend. Nach der Generalversammlung, bei der die Jahresrechnung und die Gewinnverteilung verabschiedet werden, sollten Sie sicherstellen, dass alle nötigen Dokumente griffbereit sind. Die digitale Dokumentenverwaltung, wie sie ePost mit dem eArchiv bietet, ist für KMU eine sichere Methode, um Unterlagen zu speichern und bei Bedarf sofort zur Hand zu haben.
Notwendige Unterlagen:
- Den korrekt erstellten Jahresabschluss inklusive Anhang und Gewinnverteilung. Vergessen Sie nicht, dass jede einzelne Seite der Gewinnverteilung von der unterzeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein muss.
- Bankangaben, für den Fall, dass Sie ein Steuerguthaben zurückerstattet bekommen.
- Handelsregisterauszug, falls es die erste Steuererklärung Ihres Unternehmens ist.
- Hauptformular der Steuerverwaltung mit PID- und UID-Nummer.
- Kontenblätter aus der Buchhaltung, in Papierform oder als PDF. Zwar müssen Sie diese nicht zwingend einreichen, wir empfehlen es aber, um sicherzugehen, dass keine wichtigen Informationen fehlen.
Die Steuererklärung
Sobald alle Dokumente beisammen sind, können Sie mit der Steuererklärung beginnen. Mit einer sauber geführten Buchhaltung und einem fertigen Jahresabschluss ist dies gut machbar. Die Steuerunterlagen enthalten auch eine Wegleitung, die die Schritte im Detail erklärt. Selbst wenn Sie bereits Erfahrung haben, lohnt es sich, die Wegleitung gründlich zu lesen. Sollten sich steuerlich relevante Änderungen in Ihrem Unternehmen ergeben, kann es ratsam sein, sich von Treuhänder:innen beraten zu lassen, die Erfahrung mit Kapitalgesellschaften haben.
Was Sie von den Steuern abziehen können
Zu wissen, welche Abzüge Sie geltend machen können, ist ein wichtiger Teil der Steuererklärung:
- Abschreibungen: Investitionen in Fahrzeuge, Ausrüstung oder Immobilien können über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
- Rückstellungen: Reserven für zukünftige Zahlungen.
- Verluste: Verluste der letzten sieben Geschäftsjahre können vom Reingewinn abgezogen werden.
Spenden: Bis zu 20 Prozent des Nettogewinns können als Spenden an gemeinnützige Organisationen abgesetzt werden.
Tipps zur Optimierung Ihrer Steuererklärung
- Fristen beachten:
Vermeiden Sie Verspätungszuschläge, indem Sie Fristen einhalten.
- Elektronische Einreichung:
Die meisten Kantone bieten inzwischen die Möglichkeit, die Steuererklärung online einzureichen. Dies erleichtert nicht nur den Prozess und spart Zeit, sondern trägt auch zur Nachhaltigkeit bei, indem es den Papierverbrauch reduziert. - Steueroptimierung:
Mit effektiven Buchhaltungsmethoden und
-strategien können Sie Ihre Steuerlast potenziell reduzieren. - Wissen über steuerliche Änderungen:
Steuergesetze und -regelungen ändern sich oft. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um keine wichtigen Änderungen zu verpassen, die Sie betreffen könnten.
Neuerungen für 2025
Für das Steuerjahr 2025 gibt es Neuerungen für KMU, von denen wir ein paar relevante ausgewählt haben. Es lohnt sich, diese bereits jetzt zu kennen.
- Plattformbesteuerung: Wer eine elektronische Plattform betreibt und Verkäufer:innen und Käufer:innen für einen Vertragsabschluss zusammenbringt, gilt gegenüber Käufer:innen als leistungserbringende Person. Konkret liegt zwischen Verkäufer:innen der Handelsware und den Plattformbetreibern eine Lieferung vor sowie zwischen den Plattformbetreibern und den Käufer:innen. Mehr Informationen dazu finden Sie bei Ricardo.
- Erhöhung Mindestansätze von Kinder- und Ausbildungszulagen: Die Kinderzulage beträgt neu mindestens CHF 215, und für die Ausbildungszulage sind es CHF 268. Je nach Kanton kann es hierbei Unterschiede geben.
- Steuerliche Behandlung von Elektro-Autos: E-Autos und Verbrenner werden grundsätzlich gleichbehandelt. Auf den Nettoanschaffungswert, exkl. Mehrwertsteuer, ist ein Privatanteil von 0,9 % pro Monat, bzw. 10,8 % pro Jahr anzusetzen. Alternativ kann für Fahrzeuge im Privatvermögen pro Kilometer ein Betrag von 70 Rappen erstattet werden. Das Laden zu Hause wird pauschal mit CHF 60 pro Monat vergütet und unter Ziffer 13.2.3 «Stromvergütung E-Fahrzeug» im Lohnausweis deklariert.
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