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Kryptowährungen und Steuern: Das solltest du wissen

Geschrieben von ePost | Mar 8, 2024 6:00:00 AM

Die Steuererklärung ist für viele schon komplex genug – und mit digitalen Vermögenswerten wie Kryptowährungen oder NFTs kommen weitere Herausforderungen hinzu. Damit du sicher durch den Steuerdschungel navigierst, lohnt es sich, die Grundlagen zu kennen: von der Vermögenssteuer über steuerfreie Kursgewinne bis hin zu abziehbaren Gebühren.

Klarheit und Ordnung helfen dabei, böse Überraschungen zu vermeiden. Steuerrelevante Unterlagen, Kurswerte und Fristen sollten immer im Blick bleiben – so behältst du die Kontrolle und kannst dich auf das Wesentliche konzentrieren.

Grundlegende Steuerpflicht für Kryptowährungen

Wenn du Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum besitzt, musst du deren Wert im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung angeben – unter «übrige Guthaben». Der steuerbare Wert ist der Kurs vom 31. Dezember.

Offizielle Informationen zu Cryptos der eidg. Steuerverwaltung

Vermögenssteuer auf Kryptowährungen

Auf Kryptowährungen wird eine jährliche Vermögenssteuer erhoben, die je nach Kanton unterschiedlich ist. Der Steuersatz liegt meist zwischen 0,3% und 1%. Es gibt einen Freibetrag von etwa 100.000 CHF pro Person.

Kursgewinne: Wann fallen Steuern an?

Kursgewinne von privaten Anlagen sind steuerfrei. Das gilt jedoch nicht, wenn du als professioneller Trader agierst und mit grossen Fremdkapital-Summen handelst. Solche Gewinne zählen als Einkommen und sind steuerpflichtig.

Gebühren und Kosten

Bei Online-Handelsplattformen fallen Transaktionsgebühren an. Diese können nicht steuerlich abgezogen werden. Anders ist es bei Depotgebühren – diese lassen sich in der Steuererklärung geltend machen.

Unser Tipp: Mit ePost kannst du alle steuerrelevanten Dokumente wie Gebührennachweise sicher archivieren und jederzeit darauf zugreifen

 

Mining und Steuern

Wenn du Kryptowährungen selbst „minst“ und damit Einnahmen erzielst, zählen diese als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und sind steuerpflichtig.

Hobby- und gewerbsmässiges Mining

  • Hobby-Mining: Erträge gelten als „Übriges Einkommen“ und sind steuerpflichtig. Die Kosten für Strom und Hardware sind nicht absetzbar.
  • Gewerbliches Mining: Wird als selbstständige Erwerbstätigkeit gewertet. Erträge gelten als Geschäftseinkommen und Kosten für Strom und Hardware können abgezogen werden.

Staking und Erträge aus DeFi

Erträge aus Staking und DeFi-Protokollen zählen als steuerbares Einkommen. Der Wert zum Zeitpunkt des Erhalts ist relevant. Diese Erträge sollten unter „Einkommen aus beweglichem Vermögen“ angegeben werden.

Besteuerung von NFTs

NFTs, wie digitale Kunst oder Musik, werden ähnlich wie Kryptowährungen behandelt. Sie müssen im Wertschriftenverzeichnis zum Marktwert per 31. Dezember aufgeführt werden. Gewinne aus dem Verkauf sind für Privatpersonen steuerfrei, es sei denn, es handelt sich um gewerblichen Handel.

NFTs: Zwischen digitaler Kunst und Marktrealität

Dokumentation und Nachweis

Halte alle Transaktionen genau fest – das Finanzamt kann Nachweise verlangen. Mit ePost hast du eine einfache Möglichkeit, alle steuerrelevanten Dokumente digital und sicher aufzubewahren.

Tipp: Lass dich von ePost an wichtige Fristen erinnern. So bist du bestens vorbereitet und hast alle Nachweise schnell zur Hand.

Internationale Aspekte

Bei Umzug ins Ausland kann eine Wegzugsbesteuerung auf unrealisierte Gewinne anfallen. Doppelbesteuerungsabkommen könnten relevant sein, wenn Krypto-Einkünfte aus dem Ausland stammen. 

Fazit

  • Kryptowährungen und NFTs gehören in die Steuererklärung.
  • Kursgewinne aus privaten Anlagen sind steuerfrei.
  • Mining-Erträge gelten als Einkommen und sind steuerpflichtig.
  • Erträge aus professionellem Trading müssen versteuert werden.
  • Staking- und DeFi-Erträge zählen als Einkommen.